AGB's

  1. Anmeldung

Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Mit der Anmeldung werden unsere AGB's und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

  1. Teilnahmevoraussetzung

Nur Hunde, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen, können an den Trainingsstunden teilnehmen. Als Nachweis kann gegebenenfalls nach dem Impfpass gefragt werden. Desweiteren benötigt jeder Hund eine gültige Haftpflichtversicherung, dessen Police bei Bedarf vorzulegen ist.

  1. Leistungsbeschreibung

Die Leistung der erworbenen Karte richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste.

Nach Ablauf der Fristen verfallen die restlichen Stunden und ein Ersatz ist ausgeschlossen. Die Hundeschule Hohenwart weist darauf hin, dass ein Erfolg nicht geschuldet wird. Bei Krankheit der Kursleitung behält sich Hundeschule Hohenwart vor, dass eine Vertretung den Kurs abhält. Hundeschule Hohenwart behält sich vor, die Unterrichtsstunden in bestimmten Fällen (z.B. Krankheit, Witterungsbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände) ersatzlos entfallen zu lassen. Ein Anspruch auf nicht geleistete Stunden seitens des Teilnehmers oder des Veranstalters besteht nicht.

  1. Zahlungskonditionen/Stornogebühr

Die Preise für die jeweiligen Kurse sind unserer Preisliste (z.B. auf unserer Homepage) zu entnehmen. Die Bezahlung erfolgt in bar vor der ersten bis spätestens zur dritten Kursstunde oder per Überweisung auf das Bankkonto, welches auf der Rechnung angegeben ist. Die Teilnahmegebühr von Seminaren, Weiterbildungen oder Workshops ist sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Eine Stornierung einer Veranstaltung ist sieben Tage vorher kostenfrei möglich. Zwischen sieben Tagen und 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 80 % und bei Abmeldungen innerhalb 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir den vollen Veranstaltungspreis.

  1. Haftung

Hundeschule Hohenwart übernimmt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden, keine Haftung. Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses der Hund wider Erwarten keine gültige Haftpflichtversicherung haben, erklärt sich der Halter bereit, Hundeschule Hohenwart von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei zu stellen.

Hundeschule Hohenwart übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über ihr Tier i.S.v. §834 BGB. Der Hundehalter bleibt Aufseher über den Hund.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Hundeschule Hohenwart haftet nicht für Schäden, die von Dritten (die nicht Vertreter/Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind) und deren Hunde herbeigeführt werden.

Jeder Hundehalter haftet persönlich für alle durch seinen Hund verursachten Personen-, Vermögens- und Sachschäden.

  1. Teilnahmeausschluss

Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder oder sonstige schmerzhafte Erziehungshilfen sind nicht gestattet. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese sichtlich krank sein. Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – auch vom Unterricht ausgeschlossen. Sind beim Tierhalter grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ersichtlich, kann dieser ebenfalls vom Unterricht ausgeschlossen werden.

  1. Rücktritt

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten (ohne Einhaltung einer Frist), wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

  1. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nach Beginn des Kurses ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung genannten Frist werden nicht, auch nicht anteilig erstattet. Eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nur aus wichtigem Grund möglich (bsp. Tod des Tieres). Bereits erhaltene Stunden werden nicht erstattet. Verbleibende Stunden bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb der Frist können erstattet werden. Eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- wird jedoch davon abgezogen. Der Veranstalter kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen. Der Beitrag für eine Halbjahreskarte oder 10er – Karte wird nicht anteilsmäßig oder zeitmäßig zurückerstattet.

  1. Mitwirkungspflicht

Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

  1. Einwilligung/Datenschutz

Der Hundehalter und Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass etwaige Fotos und Videoaufnahmen von Halter und Hund auf der Homepage, Facebook oder in Broschüren, Fernsehen etc. von Hundeschule Hohenwart veröffentlicht werden dürfen.

  1. Sonstiges

Damit die Hundeschule Hohenwart auch in Zukunft von angrenzenden Landwirten akzeptiert wird, bitten wir alle Teilnehmer auch den Weg zur Hundeschule und die angrenzenden Wiesen frei von Hundekot zu halten.